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Kaum ein anderes  Berufsbild unterliegt ähnlich  ausführlichen gesetzlichen Vorgaben wie die Tätigkeit eines WEG-Verwalters. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:     Das Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung     - Das Erstellen einer Jahresabrechnung     Die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums         - Das Aufstellung eines Wirtschaftsplans     Die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage         - Die Aufstellung einer Hausordnung     Das Umsetzen gefasster Beschlüsse der Gemeinschaft         - Das Führen einer Beschlusssammlung     Das gesetzliche Versichern des Gemeinschaftseigentums         - Das Umsetzen rechtlicher Vorgaben     Das Abschließen von Wartungs- oder Arbeitsverträgen         - Überwachung des Baulichen Zustandes     Das Verwalten der Gemeinschaftskonten         - usw. Zusätzlich  erwarten  heutzutage  viele  Eigentümer  einen  kompetenten  und  vor allem schnellen   Service   bei   der   Kommunikation,  der  Instandsetzung des Gemeinschafts- eigentums  und bei der  Umsetzung der Beschlüsse.   Vertrauen Sie aus diesen Gründen Ihre Immobilie einem kompetenten Partner an, der die benötigten Gesetze kennt und Sie auch in schwierigen Fragen beraten kann.    

 

Wir  sehen  uns  als  Dienstleister  im  Immobilienbereich  und  möchten,  dass  Sie  mit Ihrer  Immobilien  so  wenig  wie  möglich  Aufwand haben. Aus diesem Grund bieten wir  den  Eigentümern  vergünstigte  Leistungen für  Ihre  Immobilien  an.  Dazu zählt unter anderem:  Das Erstellen von Nebenkostenabrechnungen für vermietete Wohneinheiten   Das Bewerten der Immobilien vor einem Immobilienkauf oder Verkauf  Das Beraten bei Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen im Sondereigentum  Das Vermitteln der Immobilien mit einem kostenlosen Sorglospaket usw. Ihr Verwalter Thomas Kuhn als Inhaber der Firma Kuhn Immobilien Hausverwaltungen  ist ein von der Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (AWI) geprüfter und zertifizierter Hausverwalter.  Das  Zertifikat  mit  der Abschlußbewertung  “sehr gut”  bedeutet für Sie als Eigentümer die Sicherheit eines vertrauensvollen Partners bei Fragen rund um Ihre Immobilien.      Sie können unser Büro 24 Stunden am Tag über Telefon, Fax, Internet, E-Mail oder den Postweg erreichen und uns so Ihre Fragen oder Anliegen mitteilen. Sollten sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen, so können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen. Wir werden ihnen innerhalb 48 Stunden garantiert antworten.        Als  Mietverwalter  kümmern wir uns um die individuelle Betreuung Ihrer Immobilien und dies in zwei komfortablen Varianten:   In  unserem  Basis-Mietverwaltungs-Paket  unterstützem  wir  Sie  bei  der  Auswahl des passenden Mietvertrages und erstellen zudem Jahr für Jahr eine Nebenkosten- abrechnung für ihren Mieter.   Beim  Premium-Mietverwaltungs-Paket übernehmen wir sämtlich Aufgaben rund um die  Komplettbetreuung Ihrer Immobilien. Beginnend von der Mietersuche über anfallende Instandsetzungsmaßnahmen bis hin zur Mieterhöhung oder Kündigung Ihres Mieters. Ganz nach den gesetzlichen Vorgaben und Ihren Wünschen.   Mietverwaltung                                Basis           Premium Mietvertrag (Auswahl, Zusatzvereinbarungen)        Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten)   Mietersuche (Aquise, Bonitätsprüfung, Auswahl) -   Mieterbetreuung (Mieterhöhung, Kündigung) -   Instandsetzung (Reperaturaufträge, Abnahme) -   Kautionverwaltung (Mietkonto, Kautionskonto) -     Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Sie als Eigentümer oder Ihre Eigentümergemeinschaft. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 
Das können Sie als zusätzlichen Service von uns erwarten:   Das zeitnahe Umsetzen gefasster Beschlüsse  der  Eigentümergemeinschaften   Eine gute Erreichbarkeit mit einer persönlichen Kommunikation  zum  Verwalter   Das zeitnahe Abhalten einer Eigentümerversammlung nach der Jahresperiode   Das schnelle Instandsetzen des Gemeinschaftseigentums bei Reperaturbedarf   Regelmäßige  Objektbegehungen mit der Protokollierung des Objektzustandes   Eine   transparente   und   kontrollierbare   Buchführung   der  Gemeinschaftsgelder
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